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Bei der digitalen Souveränität handelt es sich um einen Begriff, der in Politik, Wirtschaft und Verwaltung selten einheitlich verstanden wird. Jede Institution, jede Firma und schlussendlich jede Person versteht etwas anderes unter digitaler Souveränität – das Spektrum reicht von reiner Datenhoheit über die Unabhängigkeit von ausländischen Technologien bis hin zu regulatorischen Freiräumen. Was digitale Souveränität konkret bedeutet, wird jedoch nicht im Begriff selbst entschieden, sondern im Umgang mit der digitalen Realität. Und diese entwickelt sich rasant. Entsprechend intensiv wird digitale Souveränität derzeit auch in der Schweiz und der Bundesverwaltung diskutiert. Eine zentrale Rolle nimmt dabei das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT ein: Es ist der grösste IT-Leistungserbringer der Bundesverwaltung und treibt die digitale Transformation mit modernen Technologien und agilen Arbeitsweisen voran. Dadurch bringt es das nötige Know-how mit, um mit den Entwicklungen in der IT Schritt zu halten.

Bausteine zur Stärkung der digitalen Souveränität

Doch wie geht das BIT mit digitaler Souveränität um?


Seit Ende 2025 gibt es in der gesamten Bundesverwaltung von der Bundeskanzlei erlassene, verbindliche Leitlinien zum Umgang mit digitaler Souveränität. Sie legen fest, wie digitale Souveränität für die Schweiz als erforderliche Kontroll- und Handlungsfähigkeit im digitalen Raum definiert ist, um die Erfüllung staatlicher Aufgaben zu gewährleisten. Die Leitlinien sollen ein einheitliches Verständnis schaffen und digitale Souveränität systematisch in allen relevanten Projekten beurteilen. Genau dort gilt es anzusetzen, denn ein einheitliches Verständnis zu schaffen, ist sehr schwierig. Digitale Souveränität ist nämlich ein vielschichtiges Konzept – von Daten über technische Komponenten bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Wichtig ist, dass in der Bundesverwaltung die Überlegungen zur digitalen Souveränität systematisch in die Risikobeurteilungen von IT-Vorhaben einfliessen. Für ein kleines Land wie die Schweiz ist es jedoch nicht immer realistisch, den zum Teil sehr hohen Anforderungen aus der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Sei es aufgrund von begrenzten Ressourcen, einem Mangel an nationalen Anbietern oder aufgrund von regulatorischen Vorgaben. Entscheidend ist es daher, dort anzusetzen, wo im Rahmen der Leitlinien realistische Handlungsspielräume bestehen. Vor diesem Hintergrund hat das BIT mehrere zentrale Bausteine identifiziert, um die digitale Souveränität realistisch und nachhaltig zu stärken.


 

Open-Source-Technologien und offene Standards

Einen ersten und wesentlichen Pfeiler bilden der breite Einsatz und die Weiterentwicklung von Open-Source-Technologien: Das BIT setzt bereits länger auf offene Standards und Entwicklung nach dem Open-Source- Prinzip. Es veröffentlicht die selbst entwickelte Software und stellt sie als quelloffene Lösung zur Verfügung. Mit der Publikation des Codes fördert das BIT Transparenz, Wiederverwendbarkeit und Qualität in der IT der Verwaltung. Bekannte Beispiele sind die E-ID-Infrastruktur oder das Covid-Zertifikatssystem. Eng damit verknüpft ist die Nutzung offener Standards, um die Interoperabilität zu gewährleisten. Durch diese Standards kann das BIT unabhängige, transparente und kosteneffiziente Systeme betreiben und behält so die volle Kontrolle über Infrastruktur, Datenflüsse und zukünftige Technologiewahlen.


 

Swiss Government Cloud

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Swiss Government Cloud (SGC). Mit der SGC wird das BIT bis 2032 eine neue Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur aufbauen, die auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Bundes zugeschnitten ist und sowohl Public- als auch Private-Cloud-Angebote in sich vereint. Sie soll ebenfalls einen Beitrag zur Stärkung der digitalen Souveränität leisten, insbesondere in den Bereichen der Datensouveränität und der betrieblichen Autonomie. Dies wird durch technische, organisatorische und vertragliche Massnahmen gewährleistet. Bei der Datensouveränität geht es um die Kontrolle durch die Dateninhaber, zum Beispiel eines Departements oder Amts, über den gesamten Lebenszyklus ihrer Daten: von der Erhebung über die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe bis hin zur Sicherstellung der Datenintegrität, des Schutzes vor unbefugtem Zugriff. Dadurch haben sie auch die Möglichkeit, Zugriffe jederzeit gezielt zu steuern und nachzuvollziehen. Die betriebliche Autonomie bezeichnet die Fähigkeit, den Betrieb von Systemen bei Bedarf aufrechtzuerhalten, ohne von externen Partnern abhängig zu sein.


 

Eigener KI-Assistent KOBY

Das BIT beschäftigt sich intensiv mit KI und deren Verwendungszweck. So hat das BIT eine eigene KI aufgebaut, die ausschliesslich in den eigenen Rechenzentren in einer speziell geschützten Zone betrieben wird. Zudem basiert sie auf einem quelloffenen Large Language Model. Diese KI, die den Namen KOBY trägt, kann Informationen bis und mit Klassifizierungsstufe «vertraulich» verarbeiten. So bietet das BIT der Bundesverwaltung eine sichere Alternative zu öffentlich zugänglichen KITools. Ziel ist es, KI gezielt in Verwaltungsabläufe zu integrieren, um so Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Datenhoheit zu wahren. KI wird die Art und Weise, wie wir arbeiten, grundlegend verändern.


 

Ein permanenter Abwägungsprozess

Durch die gezielte Kombination von Open-Source-Technologien, der Swiss Government Cloud und einer sicheren KI-Plattform leistet das BIT im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag zur digitalen Souveränität. Gleichzeitig ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Stärkung der digitalen Souveränität kein statisches Ziel, sondern ein fortlaufender Prozess ist. Die Kunst dabei ist, die begrenzten Ressourcen dort einzusetzen, wo sie am meisten Wirkung entfalten. Das BIT ist überzeugt, dass es sich lohnt, den eingeschlagenen und pragmatischen Weg weiterzugehen, dabei aber die Grenzen des Handlungsrahmens zu respektieren und kontinuierlich zu prüfen, welche Massnahmen wirklich umsetzbar und nachhaltig sind.

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Der wirtschaftliche Weg aus dem Lock-in

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